Kreiskirchenrat
Der Kreiskirchenrat ist das von der Kreissynode gewählte Leitungsgremium des Kirchenkreises. Er tagt in der Regel am letzten Donnerstag im Monat und besteht zur Zeit aus 12 Mitgliedern und 8 Vertretern.
Anträge an den KKR sind spätestens 14 Tage vorher einzureichen.
Vorsitzender ist Superintendent Thomas Seibt.
Der Kreiskirchenrat ist erreichbar über die Superintendentur.