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Erinnerungskultur in Steglitz und Zehlendorf

 

Initiativen in der Stolpersteinarbeit arbeiten enger zusammen

Mit einem neuen Flyer zeigen die kirchlichen Stolperstein-Initiativen in Steglitz-Zehlendorf die Intensivierung ihrer Zusammenarbeit an. Der südwestliche Stadtbezirk ist der einzige von zwölf in Berlin, bei dem diese Art der Erinnerungskultur in kirchlicher Hand liegt.

„Erinnerungskultur und Jugendarbeit miteinander zu verknüpfen, zeichnet die Arbeit der Kirchenkreise Steglitz und Teltow-Zehlendorf aus“, sagt Katrin Rudolph, Vorsitzende des Steglitzer Netzwerks Erinnerungskultur.

Stolpersteinandachten von Konfirmanden und der jährliche Shoah-Gedenkgottesdienst, ausgerichtet von den Mitarbeitenden der Jugendarbeit, sind Beispiele dafür. Bei Rudolph laufen die Fäden zusammen, wenn es um Stolpersteinverlegungen im Steglitzer Raum geht. Immer neue Anfragen von Bürgern, die wissen wollen, ob in ihrem Haus Opfer des Nationalsozialismus gelebt haben, erfordern eingehende Recherchen.

Katrin Rudolph wünscht sich weiterhin, Vertreter aller Steglitzer Kirchengemeinden in ihr Netzwerk einzubinden. Denn „die Stolpersteine können auch als dezentrales Mahnmal in Ergänzung zur Spiegelwand verstanden werden“, sagt sie.

Im Nachbarkirchenkreis Teltow-Zehlendorf ist Michael Rohrmann bereits seit 2005 in der Stolpersteinarbeit aktiv.

„Für mich ist es besonders wichtig, Jugendliche an die Geschichte ihres Wohnortes heranzuführen“, sagt er. Dafür kooperiert der für die Jugendarbeit zuständige Mitarbeiter des Kirchenkreises mit Schulen.
Jugendliche werden dabei unterstützt, die Geschichte verschwundener Nachbarn zu recherchieren.

Rohrmann ist darüber hinaus einer der wenigen Autorisierten, die in Vertretung des Künstlers Gunter Demnig Stolpersteine verlegen dürfen. Dieser Umstand kommt auch dem Kirchenkreis Steglitz zugute. Dass die Evangelische Kirche in Steglitz-Zehlendorf eine Ausnahme im Berliner Vergleich der Erinnerungskultur bildet, ist sehr positiv und ein weiterer Grund, die Zusammenarbeit zu verstärken, meinen die beiden Verantwortlichen.

Letzte Änderung am: 21.01.2022